Unser Weg zu einem erfolgreichen Übergang
Am 22. April hat die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) das Rundschreiben 22/806 veröffentlicht, gefolgt von einem Q&A-Webinar am 8. Juni, in dem die wichtigsten Änderungen vorgestellt wurden.
Während die allgemeinen Anforderungen aktualisiert wurden, handelt es sich bei den ICT-Anforderungen lediglich um eine Zusammenstellung aus mehreren älteren Rundschreiben. Im Wesentlichen beschreiben diese Regeln die internen Governance-Anforderungen für die Planung, Umsetzung, Überwachung und Verwaltung ausgelagerter Tätigkeiten.
Während des Webinars wies die CSSF darauf hin, dass, obwohl alle Unternehmen verpflichtet sind, die Anforderungen vollständig zu erfüllen, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (z. B. Größe des Unternehmens, Art der Tätigkeit) stets sorgfältig angewendet wird.
- Einführung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
- Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle beaufsichtigten Unternehmen
- Beurteilung von kritischen und wichtigen Funktionen
- Die Auslagerungsgenehmigung wurde gestrichen, eine vorherige Benachrichtigung ist ausreichend
- Anforderungen an ein formelles Register, eine Politik und eine spezielle Outsourcing-Funktio
Ursprünglich sollten die EBA-Leitlinien nur für Kredit-, Zahlungs- und E-Geld-Institute gelten, während die CSSF beschlossen hat, ihren Anwendungsbereich auf andere Kategorien von beaufsichtigten Unternehmen auszudehnen. In den meisten Fällen fallen jedoch Zweigstellen von EWR-Kreditinstituten nicht in den Anwendungsbereich.
Wir haben einen strukturierten Ansatz entwickelt, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften noch vor der Umsetzung des Rundschreibens zu erreichen. Unser Ansatz konzentriert sich darauf, alle aktiven und geplanten Outsourcing-Projekte zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu identifizieren. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Dienstleister im erforderlichen Zeitrahmen zu informieren. Ohne eine gute Zusammenarbeit mit Ihren Dienstleistern wird die Überprüfung und Aktualisierung aller aktiven Outsourcing-Verträge nicht rechtzeitig möglich sein.
- Ab dem 30. Juni 2022 müssen alle abgeschlossenen, zu überprüfenden oder geänderten Outsourcing-Vereinbarungen vollständig konform sein
- Bis zum 31. Dezember 2022 soll die Überprüfung und Aktualisierung aller bestehenden Auslagerungsvereinbarungen abgeschlossen sein
- Die CSSF kündigte an, dass in Kürze eine Vorlage für eine vorläufige Meldung veröffentlicht werden soll
Wer seine Daten richtig auswertet und nutzt, kennt seine Kunden besser, antizipiert Bedürfnisse und Möglichkeiten für neue Dienstleistungen und Produkte, erkennt Marktveränderungen und Risiken rechtzeitig.
Versicherungen müssen sich viel konsequenter an den Kundenbedürfnissen ausrichten und dabei mit der agilen Konkurrenz mithalten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Wachstumspotenzial in diesem schwierigen Umfeld erkennen und mithilfe der heute vorhandenen Technologie den Wandel zum integrierten Finanzdienstleister vollziehen.
Berichte zu unseren Projekten, Wissenswertes aus den verschiedenen Kompetenz- und Kundenbereichen als auch Informationen über unser Unternehmen haben wir hier für Sie zusammengetragen.